Allgemeine Geschäftsbedingungen
PS-AUTOPLANET / TRANSPORTERHELDEN – Inhaber Marcus Peters
Stand: März 2024
1.Geltung der Bedingungen
Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die (erstmalige) Einbeziehung der Bedingungen richtet sich nach §§ 305, 305 a BGB.
2. Begriffsbestimmungen
- Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zum eigenen Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
- Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer oder gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien (§ 312 c Abs. 2 BGB).
3. Angebot und Vertragsabschluss
- Wir bieten Kfz-Neuwagen, EU-Reimporte, die eine Tageszulassung oder Garantieerklärung gegenüber dem ausländischen Vertragshändler haben können, und Gebrauchtfahrzeuge zum Kauf an.
- b) Ihr Vertragspartner ist die
PS-Autoplanet / Transporterhelden
Inhaber: Marcus Peters
Alleestraße 20
56457 Westerburg
Telefonnummer: 0151-40529945
E-Mail: info [ät] ps-autoplanet [dot] de (info [ät] ps-autoplanet [dot] de) - Auf die von uns insbesondere im Rahmen unseres Internetauftrittes zum Kauf angebotenen Fahrzeuge nimmt der Kunde Kontakt zu uns auf. Sodann fertigen wir einen Kaufvertrag, der alle wesentlichen Bedingungen enthält und übermitteln diesen an den Kunden. Dieser stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss dar, das wir aus betriebsorganisatorischen Gründen befristen müssen. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den von Kunden unterzeichneten Vertrag / innerhalb der gesetzten Frist zurückerhalten.
- Sofern Nebenabreden getroffen sind bzw. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vorgenommen werden, bestätigen wir diese in Textform. Das Gleiche gilt für Zusicherung von Eigenschaften. Die schriftliche Bestätigung ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.
4. Abholung / Lieferung
- Der Kunde hat das Fahrzeug sowie mögliche Zubehörteile an unserer Ausstellung in 56457 Westerburg abzuholen. Soweit der Kunde die Abholung nicht persönlich vornehmen kann, wird der Kaufgegenstand nur gegen Vorlage einer Vollmacht und eines Personalausweises an die abholende Person übergeben.
- Abweichend von vorstehender Regelung liefern wir den Kaufgegenstand nach vorheriger Vereinbarung innerhalb Deutschlands an den Kunden aus. Für diesen Fall sind die Transportkosten vom Kunden zu tragen. Die Versendung an den Kunden können wir nach eigenem Ermessen bewerkstelligen. Dafür wählen wir den für den Kunden möglichst günstigsten Versandweg. Außerdem sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
- Eine Abholung bzw. Lieferung ist erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises möglich. Im Falle der Finanzierung des Kaufpreises ist die endgültige Bestätigung durch den Darlehensgeber an uns maßgeblich. Sofern wir der Vermittler sind, muss und der unterschriebene Darlehensvertrag, eine eventuelle Anzahlung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II /COC im Original spätestens bei der Abholung vorliegen.
- Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht (spätestens) mit Übergabe an den Kunden bzw. an die Transportperson auf den Kunden über. Wird eine Lieferung auf Wunsch des Kundenzurückgestellt, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versand-bereitschaft auf den Kunden über. Abweichend von dieser Regelung gilt für den Verbrauchsgüterkauf, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst bei Eintreffen des Kaufgegenstandes beim Verbraucher auf diesen übergeht.
- Bereitstellungs- und Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Soweit nicht näher vereinbart, berechnen sich die Termine mit Beginn des Vertragsabschlusses. Bei Überschreiten eines unverbindlichen Termins für mehr als 8 Wochen kann uns der Kunde zur Bereitstellung bzw. Lieferung auffordern. Mit Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Sofern dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens zusteht, beschränkt sich dieser -bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits- auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
- Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz steht dem Kunden nur nach schriftlicher Aufforderung zur Vertragserfüllung unter Setzen einer angemessenen Frist zu. Die Frist muss mindestens 6 Wochen betragen. Der Fristlauf beginnt mit Eingang der schriftlichen Aufforderung bei uns. Sofern dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.
- Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten (verbindlichen oder unverbindlichen) Termin oder innerhalb der vereinbarten (verbindlichen oder unverbindlichen) Frist zu liefern, verändern die in den vorstehenden Abschnitten genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
5. Gewährleistung / Garantie
- a) Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 – 435, 437 sowie 439 bis 443 BGB. Beim Verkauf von Neufahrzeugen an einen Verbraucher gilt die 24-monatige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB. Soweit gebrauchte Fahrzeuge an einen Verbraucher veräußert werden, verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit die Lieferung eines mängelbehafteten Fahrzeuges zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Außerdem sind die in der nachfolgenden Ziffer 6 geregelten Schadenersatzansprüche hiervon ausgenommen. § 479 BGB bleibt unberührt.
- b) Bei Verkäufen an Unternehmer gelten die nachfolgenden Bestimmungen aa) bis dd).
aa) Der Kunde bzw. der vom Kunden bestimmte Empfänger hat das abgeholte bzw. gelieferte Fahrzeug unverzüglich zu untersuchen. Nach vorbehaltloser Übernehme des Fahrzeuges durch den Kunden oder den Empfänger ist eine nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit ausgeschlossen. Sonstige Mängel der Fahrzeuge können – soweit sie erkennbar sind – nur innerhalb von 8 Werktagen nach Übernahme bzw. Lieferung, soweit sie nicht direkt erkennbar sind, innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform (§ 126 b BGB) oder schriftlich zu erfolgen.
bb) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Kunden unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Ziffer 6. leisten wir für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachlieferung oder durch Nachbesserung bzw. Reparatur (Nacherfüllung) des veräußerten Fahrzeuges. Wir sind verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöht haben, dass das Fahrzeug an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Eine Nachlieferung erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung für das ursprüngliche Fahrzeug. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Nachlieferung daher keine Gewährleistungsrechte für das nachgelieferte Fahrzeug und wird die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.
cc) Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
dd) Im Falle einer Veräußerung neuer Fahrzeuge an einen Unternehmer verkürzt sich die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung eines mangelhaften Fahrzeuges eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung gebrauchter Fahrzeuge sind Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die in der nachfolgenden Ziffer 6 geregelten Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht betroffen. - c) Eine auf die veräußerten Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge noch bestehende Herstellergarantie geben wir an den Kunden weiter. Die Herstellergarantie hat mit Erstzulassung bzw. Werksauslieferung bereits zu laufen begonnen und ist entsprechend verkürzt. Es gelten die Garantierichtlinien des Herstellers/ Importeurs. Unsere Fahrzeuge verfügen über kein Mobilitätsgarantie. Eine eigene Garantie jedweder Art von uns als Verkäufer wird nicht gegeben.
6. Haftung
- Unsere Haftung und die Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen ist auf Schäden beschränkt, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verlust des Lebens sowie der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrages zweckwesentlichen Pflichten.
- Sollten wir für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften, so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei den in Rede stehenden Verträgen typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder später bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren; für Mangelfolgeschäden haften wir in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ist der Kunde Unternehmer, so wird auch die Haftung für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen.
- Die Regelungen unter a) bis c) geltend entsprechend auch für die vorstehend unter Ziffer 4) geregelten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse.
7. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
- Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens aber bei Abholung bzw. vor Versendung des Fahrzeuges zu erfolgen. Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Zahlung hat mittels Überweisung oder durch Bargeld zu erfolgen. Schecks werden nicht akzeptiert.
- Als Alternative zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises besteht für den Kunden die Möglichkeit, eine Finanzierung im Rahmen eines Verbundgeschäftes vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass der von uns vermittelte Darlehensgeber sich nach Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden uneingeschränkt zu einer Finanzierung des Kaufpreises bereit erklärt und uns der unterschriebene Darlehensvertrag sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II / COC (zugelassen auf den Darlehensnehmer) spätestens bei der Abholung oder vor Lieferung vorliegt.
- Im Falle einer Barzahlung sind wir nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes verpflichtet, die zahlende Person nach ihren Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art und Nummer der ausstellenden Behörde des Ausweises zu fragen und dies zu dokumentieren. Deshalb hat die abholende Person einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild vorzulegen.
- Das von uns bereitgestellte oder gelieferte Fahrzeug bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen unser Eigentum. Solange steht uns auch das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden ausnahmsweise der Fahrzeugbrief vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises zur Ummeldung / Anmeldung des Fahrzeuges überlassen wurde. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Fahrzeugbrief nur für die Ummeldung / Anmeldung zu nutzen bzw. ihn bei erfolgter Finanzierung an uns zurückzugeben. Soweit eine Finanzierung des Geschäftes erfolgt, wird für den Darlehensgeber ein Sicherungseigentum an dem Fahrzeug begründet und diesem der Fahrzeugbrief überlassen. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt zu verzichten, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für eventuell weitere Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherheit besteht.
8. Abnahme
- Nach der von uns erfolgten Mitteilung zur Bereitstellung des Fahrzeuges an unserem Firmensitz, der Ausstellung oder einen anderen vereinbarten Ort, hat eine Abholung durch den Kunden innerhalb von 4 Werktagen zu erfolgen.
- Soweit eine fristgerechte Abholung des Fahrzeuges nicht erfolgt, sind wir berechtigt, dem Kunden ein kalendertägliches Standgeld in Höhe von 11,00 € zu berechnen.
9. Rücktritt vom Vertrag
- Wir sind berechtigt, von einem geschlossenen Kaufvertrag Abstand zu nehmen, soweit uns eine Erfüllung nicht möglich ist. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass unser Lieferant das vertragsgegenständliche Fahrzeug aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stellt oder ein zufälliger Untergang vor Anlieferung an uns auftritt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die vorstehend genannten Umstände in Kenntnis setzen und etwaige Gegenleistungen erstatten.
- Außerdem sind wir dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nach Vertragsschluss aber vor Abwicklung des Vertrages in Vermögenverfall gerät, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, die vertragliche Gegenleistung zu erbringen.
- Darüber hinaus besteht für uns wie auch für den Kunden ein Rücktrittsrecht unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für den Fall, dass die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises.
- Soweit wir nach vorstehenden Regelungen in b) und c) einen Rücktritt vom Kaufvertrage erklärt haben, ist der Kunde unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zum Schadenersatz verpflichtet. Zum Ausgleich des uns entgangenen Gewinns sind wir berechtigt, dem Kunden eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen. Die Pauschale beträgt 20 %, soweit der Kunde bereits als neuer Eigentümer im Fahrzeugbrief eingetragen wurde. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschalierungen entstanden ist.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
- Ein Verbraucher ist zum Widerruf des geschlossenen Kaufvertrages berechtigt, soweit ihm dies durch gesetzliche Regelungen eingeräumt wird. Dies gilt insbesondere für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Fernabsatzverträge, wobei Letztere unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen. Der Inhalt des Widerrufsrechtes richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen b) bis d).
- Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, and dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
PS-Autoplanet / Transporterhelden
Inhaber: Marcus Peters
Alleestraße 20
56457 Westerburg
Telefonnummer: 0151-40529945
E-Mail: info [ät] ps-autoplanet [dot] de (info [ät] ps-autoplanet [dot] de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufs-formular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. - Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrages unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sollten Sie den Vertrag durch ein Darlehen finanziert haben und von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Darlehensgeber sind oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient hat (Verbundgeschäft). Sie können sich, auch wenn uns der Kaufpreis über den Darlehensgeber bereits zugeflossen ist, bei Rückabwicklung des Vertrages nicht nur an uns, sondern auch an den Darlehensgeber halten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen das Amtsgericht Westerburg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt unbekannt ist.
12. Datenschutz
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des geschlossenen Vertrages. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur an das mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beauftragte Unternehmen, sofern eine Lieferung vereinbart ist. Ferner geben wir zur Abwicklung von Zahlungen Ihre Zahlungsdaten gegebenenfalls an unsere Hausbank weiter. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfe, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig ist. Auch E-Mail-Anfragen werden von uns im Sinne des Datenschutzgesetzes archiviert.
13. Verschiedenes
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.
- Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle Bedeutung, insbesondere nicht eine abschließende Regelung.